Ordnungsamt & Sicherheit

Um das Miteinander möglichst angenehm und reibungslos zu gestalten, muss es verbindliche Regelungen für das Verhalten in öffentlichen Räumen geben. Die Gemeinde Bannewitz als Ordnungsbehörde trifft deshalb Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet ein bei Gefährdungen der Allgemeinheit beziehungsweise der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch

• bestimmte Zustände auf Grundstücken,
• das Verhalten von Personen sowie
• den Zustand von Sachen und Tieren.

Die Gemeinde Bannewitz überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und kann Erlaubnisse beziehungsweise Ausnahmegenehmigungen in bestimmten vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen erteilen.

 ►►►Gefahrenabwehr
  
• Bekämpfung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung allgemeiner Art durch Auflagenerteilung an die Verantwortlichen
• Vornahme von Ersatzvornahmen, wenn der Verantwortliche seinen Pflichten nicht nachkommt
• Tierkadaverbeseitigung im öffentlichen Verkehrsraum
• Kontrollen auf Einhaltung der Vorschriften zum Halten und Führen von sogenannten gefährlichen Hunden
• Kontrolle/ Einhaltung Lichtraumprofil und Verfahren zur Durchsetzung führen
• wilde Müllkippen im Gemeindegebiet auffinden und deren Beseitigung anordnen
• Organisation und Absicherung bei der Beseitigung von Ölspuren
• Schulzuführungen
• Alleinstehende Verstorbene - Veranlassung zur Wohnungsöffnung, Unterstützung des Amtsgerichtes bei der Nachlasssicherung
 
►►►Wahrnehmung der Aufgaben der Verkehrsbehörde

• Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
• Überwachung des fließenden Straßenverkehrs (nur für Gemeindestraßen auf Grundlage § 45 StVO, außer an das LRA übertragene Geschwindigkeitsmessungen)
• Durchführung von Verkehrszählungen
• Vollzug der Vorschriften über Sondernutzung an öffentlichen Straßen
• Baustellenkontrollen (Kontrolle der erteilten Auflagen und des Genehmigungszeitraumes)

►►►Allgemeine Ordnungsaufgaben

• Vollzug von Satzungen, Orts und Kreisverordnungen, z.B. Reinigungs- und Winterdienstsatzung, Sondernutzungssatzung, Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlicher Beeinträchtigung und über das Anbringen von Hausnummern
• Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen
• Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit
• Schutz öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung
• Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung
• Fundbüro
• Fundtiere
• Verfahren zu unsachgemäßer Tierhaltung führen
• Vollzug Nichtraucherschutzgesetz
• Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesen
• Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen
• Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss
• Bearbeitung von Anzeigen, Ermittlungstätigkeit bei Ordnungswidrigkeiten
 
►►►Personenermittlungen

• Unterstützung anderer Behörden, Gerichte, Versicherungen, Anwälte ect. bei der Ermittlung notwendiger Auskünfte über Personen (z.B. Fahrerermittlungen)
• Unterstützung der Polizei oder Zoll aus Beweissicherungsgründen
• Adressermittlung / -überprüfung bei nicht zustellbarer Post, obwohl melderechtlich noch dort wohnhaft